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BFH 14.7.10, X R 34/08
Billigkeitsmaßnahmen sind nach den Vorgaben des BMF-Schreibens vom 27.5.2003 (IV A 6 -S 2140- 8/03) nur in Fällen von unternehmensbezogenen Sanierungen, mit denen das Unternehmen selbst vor dem Zusammenbruch bewahrt werden soll, möglich. Andererseits werden unternehmerbezogene Sanierungen, bei der der Schuldenerlass den Steuerpflichtigen persönlich zugute kommen soll, nicht erfasst.
BFH 17.6.10, VI R 35/08
Nach § 9 Abs. 5 S. 1 EStG i.V.m. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 1 und 2 EStG können Arbeitnehmer bei Auswärtstätigkeiten Mehraufwendungen für ihre Verpflegung als Werbungskosten abziehen. Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte und kann deshalb grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen.
BFH 21.4.2010, VI R 26/09
Nutzt der Arbeitnehmer eine Wohnung unentgeltlich, muss sorgfältig geprüft werden, ob die Wohnung als eine eigene oder als die des Überlassenden, etwa der Eltern, zu behandeln ist. Der für eine doppelte Haushaltsführung bislang von den Finanzgerichten herangezogene Umstand, ob der Arbeitnehmer für die Kosten des Haushalts aufkommt, ist zwar ein besonders gewichtiges Indiz, aber keine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung.
BFH 30.6.2010, II R 60/08
Zwar ist die Einheitsbewertung des Grundvermögens zumindest für Stichtage bis zum 1.1.2007 auch weiterhin als verfassungsgemäß zu beurteilen. Das weitere Unterbleiben einer allgemeinen Neubewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ist allerdings mit verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere mit Art. 3 Abs. 1 GG, nicht vereinbar.
BFH 21.4.2010, VI R 46/08
Die Anwendung der 1-Prozent-Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat. Der Anscheinsbeweis streitet dafür, dass der Arbeitnehmer einen ihm vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen auch tatsächlich privat nutzt, nicht aber dafür, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat.
BFH 28.4.2010, III R 79/08
Ist ein Kind annähernd gleichwertig in die beiden Haushalte seiner allein stehenden Eltern aufgenommen, können die Eltern - unabhängig davon, an welchen Berechtigten das Kindergeld ausgezahlt wird - untereinander bestimmen, wem der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) zustehen soll. Treffen die Eltern keine Bestimmung über die Zuordnung des Entlastungsbetrags, steht er demjenigen zu, an den das Kindergeld ausgezahlt wird.
BFH 16.3.2010, VIII R 20/08
Der BFH hat in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung den Abzug von Schuldzinsen zugelassen, die nach der Veräußerung einer sog. wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen, weil der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht. Die Änderung der Rechtsprechung beruht darauf, dass der Gesetzgeber zwischenzeitlich die Steuerbarkeit privater Vermögenszuwächse bei sog. wesentlichen Beteiligungen i.S.d. § 17 EStG schrittweise erheblich ausgedehnt hat.
BFH 13.4.2010, IX R 22/09
Veräußert ein i.S.d. § 17 EStG qualifiziert beteiligter Gesellschafter Anteile an der Kapitalgesellschaft, die er zuvor aus seinem Betriebsvermögen in sein Privatvermögen überführt hat, so tritt der Entnahmewert dieser Anteile nur dann an die Stelle der (historischen) Anschaffungskosten, wenn durch die Entnahme die stillen Reserven tatsächlich aufgedeckt und bis zur Höhe des Teilwerts oder gemeinen Werts steuerrechtlich erfasst sind oder noch erfasst werden können.
BFH 15.4.2010, VI R 20/08
Verwendet ein Arbeitnehmer einen geleasten PKW für Auswärtstätigkeiten und macht er dafür die tatsächlichen Kosten geltend, kann eine bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung in Höhe der anteiligen beruflichen Nutzung des PKW zu den sofort abziehbaren Werbungskosten gehören. Soweit er allerdings den PKW auch für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einsetzt, ist die Leasingsonderzahlung durch die Entfernungspauschale abgegolten.
BFH 15.4.2010, VI R 51/09
Aufwendungen des nicht pflegebedürftigen Steuerpflichtigen, der mit seinem pflegebedürftigen Ehegatten in ein Wohnstift übersiedelt, erwachsen nicht zwangsläufig i.S.d. § 33 Abs. 2 S. 1 EStG. Werden Kosten einer Heimunterbringung dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) berücksichtigt, sind sie nur insoweit abziehbar, als sie die zumutbare Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG) sowie die sog. Haushaltsersparnis übersteigen.
BFH 9.3.2010, VIII R 32/07
Nimmt ein Unternehmer an offiziellen Delegationsreisen von Regierungsmitgliedern und am World Economic Forum teil, so können die dafür anfallenden Reisekosten als Betriebsausgaben abziehbar sein. Die bei Auslandsreisen beabsichtigte Anbahnung von Kontakten zu Politikern und Unternehmern in den besuchten Ländern geht im Sinn einer betrieblichen Veranlassung der Reise zumindest dann über ein bloß allgemeines Interesse hinaus, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Teilnehmer die erwarteten Informationen und Kontakte für seine unternehmerischen Ziele nutzen kann.
BFH 21.4.2010, VI R 66/07
In Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen eines Arztes für die Teilnahme an einem Fortbildungskurs, der mit bestimmten Stundenzahlen auf die Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" angerechnet werden kann, zumindest teilweise als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch, wenn der Lehrgang in nicht unerheblichem Umfang Gelegenheit zur Ausübung verbreiteter Sportarten zulässt.
BFH 23.2.2010, VII R 8/08 u.a.
Importeure südamerikanischer Bananen ohne privilegierende Einfuhrlizenz müssen hohe, konfiskatorische Zölle entrichten und können sich nicht darauf berufen, dass die sog. Bananenmarktordnung der Gemeinschaft mit dem Welthandelsrecht (GATT) nicht vereinbar sei. Sie können sich zur Abwehr dieser Zollforderungen vor allem nicht darauf berufen, dass die EuGH-Rechtsprechung zur Bananenmarktordnung ein in Deutschland ungültiger sog. ausbrechender Rechtsakt sei.
BFH 17.2.2010, II R 5/08
Nach dem Berliner Zweitwohnungsteuergesetz (BlnZwStG) gilt sowohl für die Erstwohnung als auch für die Zweitwohnung der melderechtliche Wohnungsbegriff. Die Zweitwohnungsteuerpflicht ist nicht auf Inhaber einer Erstwohnung mit eigener Verfügungsbefugnis beschränkt. Der Einbeziehung von Wohnungen in die Zweitwohnungsteuer, die aus Gründen der Ausbildung bewohnt werden, steht der Charakter der Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer i.S.d. Art. 105 Abs. 2a S. 1 GG nicht entgegen.
BFH 7.4.2010, I R 77/08
Der I. Senat hat den Großen Senat des BFH zur Klärung einer bilanzsteuerrechtlichen Grundsatzfrage angerufen. Fraglich ist demnach, ob das Finanzamt im Rahmen der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung in Bezug auf zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung ungeklärte bilanzrechtliche Rechtsfragen an die Auffassung gebunden ist, die der vom Steuerpflichtigen aufgestellten Bilanz zu Grunde liegt, wenn diese Rechtsauffassung aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns vertretbar war?
BFH 24.2.2010, III R 69/07
Hersteller im Investitionszulagenrecht ist derjenige, der das Baugeschehen beherrscht und das Bauherrenrisiko trägt. Die Anschaffung nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Nr. 4 InvZulG 1999 ist nicht zulagenbegünstigt, wenn ein anderer Anspruchsberechtigter i.S.d. § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 4 InvZulG 1999 Investitionszulage in Anspruch nimmt.
BFH 24.2.2010, II R 44/09
Die durch das 3. KraftStÄndG vom 21.12.2006 mit Rückwirkung auf den 1.1.2006 geschaffenen Neuregelungen für die Wohnmobilbesteuerung verstoßen nicht gegen das Rückwirkungsverbot, weil diese ausschließlich begünstigende Wirkung haben. Die Halter von Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t konnten über den 1.5.2005 hinaus mit der Behandlung ihrer Fahrzeuge als Lkw in keinem Falle rechnen; ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand dieser Rechtslage lag nicht vor.
BFH 18.2.2010, V R 28/08
Liegt die erforderliche Bescheinigung der Landesbehörde vor, dass ein privates Orchester die gleichen kulturellen Aufgaben wie ein Orchester von öffentlich-rechtlichen Trägern erfüllt, sind nicht nur für die durch das Orchester erbrachten Leistungen, sondern auch die Leistungen steuerfrei, die einzelne Musiker, die selbständig tätig sind, als Orchestermitglied gegenüber dem Orchester erbringen. Dies beruht auf einem EuGH-Urteil aus dem Jahr 2003 und führte nun zu einer Änderung der BFH-Rechtsprechung.
BFH 4.2.2010, II R 25/08
Der Wegfall der erbschaftsteuerrechtlichen Vergünstigungen infolge einer insolvenzbedingten Veräußerung des Betriebsvermögens ist kein sachlicher Grund für einen Erlass gem. § 227 AO. Die Vergünstigungen bleiben dem Erben nur dann erhalten, wenn er den Betrieb mindestens fünf Jahre fortführt.
BFH 3.2.2010, IV R 26/07
Personengesellschaften, an denen nur ein Gesellschafter i.S.d. Einkommensteuerrechts unternehmerisch beteiligt ist, unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Der BFH hat damit ein Treuhandmodell in einem Fall anerkannt, in dem an einer Kommanditgesellschaft (Treuhand-KG) eine persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und nur eine Kommanditistin (Treuhänderin) beteiligt waren, die ihren Gesellschaftsanteil treuhänderisch für die Komplementärin hielt.
BFH 24.2.2010, II R 57/08
Finanzämter dürfen in Besteuerungsverfahren von Bankkunden im Regelfall von der Bank erst dann die Vorlage von Kontoauszügen als Urkunden i.S.v. § 97 AO verlangen, wenn die Bank eine zuvor geforderte Auskunft über das Konto nach § 93 AO nicht erteilt hat, wenn die Auskunft unzureichend ist oder Bedenken gegen ihre Richtigkeit bestehen. Diese Regelung dient der Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
BFH 19.1.2010, X R 53/08
Die gesetzliche Neuregelung der Besteuerung der Altersrenten durch das Alterseinkünftegesetz ist verfassungsmäßig, sofern das Verbot der Doppelbesteuerung eingehalten wird. Bei der Anwendung der Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb S. 2 EStG kommt es darauf an, für welche Jahre der Steuerpflichtige die Beiträge geleistet hat.
BFH 10.2.2010, XI R 49/07
Die Garantiezusage eines Autoverkäufers, durch die der Käufer gegen Entgelt nach seiner Wahl einen Reparaturanspruch gegenüber dem Verkäufer oder einen Reparaturkostenersatzanspruch gegenüber einem Versicherer erhält, ist steuerpflichtig. Mit dieser Entscheidung hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung in dieser Frage geändert.
BFH 28.10.2009, VIII R 22/07
Zahlt ein Steuerpflichtiger, der einem Vermögensverwalter Vermögen zur Anlage auf dem Kapitalmarkt überlässt, ein gesondertes Entgelt für die Auswahl zwischen mehreren Gewinnstrategien des Vermögensverwalters, so ist das Entgelt den Anschaffungskosten für den Erwerb der Kapitalanlagen (§ 255 HGB) zuzurechnen. Eine Zuordnung zu den sofort abziehbaren Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen kommt insofern nicht in Betracht.
BFH 16.12.2009, II R 67/08
Verstößt das Hamburgische Zweitwohnungsteuergesetz (HmbZWStG) gegen das GG, indem es Zweitwohnungen von Alleinerziehenden steuerlich erfasst, während Zweitwohnungen von verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden Eltern von der Zweitwohnungsteuer ausgenommen sind? Hinsichtlich dieser Frage hat der BFH den Senator für Finanzen der Freien und Hansestadt Hamburg aufgefordert, dem Verfahren beizutreten und Stellung zu nehmen.
BFH 16.12.2009, II R 44/07
Schadenszahlungen und Regulierungskosten, die ein Versicherungsnehmer in der Kfz-Haftpflichtversicherung entsprechend einer mit dem Versicherer getroffenen Vereinbarung selbst trägt, sind kein Versicherungsentgelt i.S. des § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 VersStG. Bei den unmittelbar an die Geschädigten erbrachten Schadensleistungen fehlt es an der von § 1 VersStG vorausgesetzten Tilgung einer Schuld zwischen dem Versicherungsnehmer als Schuldner und dem Versicherer als Gläubiger.
BVerfG 17.11.2009, 1 BvR 2192/05
Die Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der Körperschaftsteuer in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 sind verfassungswidrig. Es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, dass die Übergangsregelungen bei einzelnen Unternehmen zu einem Verlust von Körperschaftsteuerminderungspotential führen, der bei einer anderen Ausgestaltung des Übergangs ohne Abstriche an den gesetzgeberischen Zielen vermieden werden könnte.
BFH 28.10.2009, VIII R 78/05
Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen im Rahmen einer sie persönlich betreffenden Außenprüfung die Vorlage von mandantenbezogenen Unterlagen nicht aufgrund ihrer gesetzlichen Pflicht zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verweigern, wenn das Finanzamt die Unterlagen lediglich in neutralisierter Form verlangt. Sie müssen grundsätzlich bei der Ermittlung der steuerrelevanten Sachverhalte mitwirken.
BFH 17.12.2009, VI R 63/08
Studiengebühren für den Besuch einer (hier: privaten) Hochschule sind weder nach § 33a Abs. 2 EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Das Abzugsverbot begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; vielmehr hat der Gesetzgeber dem Ausbildungsbedarf von Kindern in § 32 Abs. 6 S. 1 2. HS EStG und § 33a Abs. 2 EStG - jedenfalls in 2004 - ausreichend Rechnung getragen.
BFH 11.11.2009, II R 63/08
Die Begünstigung des Betriebsvermögens nach § 13a ErbStG entfällt auch dann nachträglich (teilweise) wegen zu hoher Entnahmen aus dem Betriebsvermögen, wenn die Entnahmen ausschließlich der Zahlung der durch den Erwerbsvorgang ausgelösten Erbschaft- oder Schenkungsteuer dienten. Die Regelung ist nicht auf Missbrauchsfälle beschränkt.
BFH 22.9.2009, VIII R 31/07 u.a.
Ein als Systemadministrator tätiger Diplom-Ingenieur für technische Informatik kann einen freien Beruf ausüben. Gleiches gilt für Autodidakten, die über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die in Breite und Tiefe denen eines Diplom-Informatikers entsprechen, und die als Leiter von IT-Projekten tätig sind oder Betriebs- und Datenübertragungssysteme einrichten und betreuen. Mit den vorliegenden Urteilen hat der BFH für den technischen Bereich der EDV nunmehr den Kreis der ingenieurähnlichen Tätigkeiten erweitert.
BFH 11.11.2009, I R 83/08 u.a.
Der BFH hat mit drei Entscheidungen zu Streitfragen bei der Besteuerung sog. Grenzgänger nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) mit der Schweiz und Frankreich Stellung genommen. Die Entscheidungen weichen zu einem Gutteil von der einschlägigen Praxis der Finanzverwaltung ab und sind als Präzedenzfälle für eine Vielzahl weiterer Parallelverfahren von Bedeutung.
BFH 10.11.2009, VII R 6/09
Kreditinstitute sind auch dann nur Zahlstellen und nicht zur Rückzahlung des vom Finanzamt auf ein vom Steuerpflichtigen angegebenen Girokonto überwiesenen Betrags verpflichtet, wenn es den Betrag auf ein bereits gekündigtes, aber noch nicht abgerechnetes Girokonto verbucht und nach Rechnungsabschluss an den früheren Kontoinhaber bzw. dessen Insolvenzverwalter ausgezahlt hat. Hiermit hat der BFH eine Abgrenzung zu den Beschlüssen vom 28.1.2004 (Az.: VII B 139/03) und vom 6.6.2003 (Az.: VII B 262/02) vollzogen.
BFH 12.11.2009, VI R 1/09
Stellt ein ausschließlich Arbeitslohn beziehender Arbeitnehmer den Antrag auf Einkommensteuer-Veranlagung für Veranlagungszeiträume vor 2005 erst nach dem 28.12.2007, ist er - soweit Verjährungsfristen nicht entgegenstehen - gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 52 Abs. 55j EStG n.F. zu veranlagen. Die inzwischen aufgehobene zweijährige Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG a.F. gilt insoweit nicht fort.
BFH 6.10.2009, VIII R 7/08
Die Steuerfreiheit nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 und 3 EStG i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 2c EStG i.d.F. des StÄndG 1992 von Zinsen aus den Sparanteilen, die in den Beiträgen zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall enthalten sind, ist ungeachtet der Verwendung der Versicherungen zur Sicherung von Policendarlehen gegeben. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Darlehen vor Ablauf von drei Jahren aus anderen Mitteln des Steuerpflichtigen zurückgeführt wurden.
BFH 11.11.2009, IX R 1/09
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Zeitpunkt des Zuflusses einer Abfindung oder eines Teilbetrags einer solchen beim Arbeitnehmer in der Weise steuerwirksam gestalten, dass sie deren ursprünglich vorgesehene Fälligkeit vor ihrem Eintritt auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Rechtsmissbrauch (§ 42 AO) kommt in derartigen Fällen regelmäßig nicht in Betracht.
FG Köln 28.10.2009, 15 K 2917/06
Das Preisgeld des Gewinners einer Big-Brother-Staffel unterliegt der Einkommensteuer. Das bloße "Sich-Filmen-lassen" an sich führt zwar noch nicht zu einer steuerbaren Leistung i.S.d. EStG; durch das Hinzutreten weiterer Verpflichtungen (hier: Teilnahme am Einspielfilm, Fotoshooting, Interviews und Pressetermine) wird die Grenze der nicht steuerbaren "Spieltätigkeit" allerdings überschritten.
FG Münster 8.10.2009, 5 K 3452/07 U
Die Umsätze von Augenärzten aus Laserbehandlungen sind gem. § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Soweit sich dadurch das Tragen von Brillen und Kontaktlinsen erübrigt, mag dies für den Patienten möglicherweise auch einen ästhetischen und kosmetischen Zweck erfüllen, er überlagert aber in keinem Fall den vorrangigen Zweck der dauerhaften Heilung der Fehlsichtigkeit.
BFH 15.10.2009, XI R 52/06
Leistungen, die im Zusammenhang mit einer sog. Mailing-Aktion erbracht werden, um deren Adressaten zur Zahlung von Spenden zu bewegen (hier: Planung, Herstellung, Verteilung und Erfolgskontrolle von Serienbriefen), sind Bestandteil einer einheitlichen Leistung i.S.d. § 3 Abs. 9 UStG und unterliegen insgesamt dem Regelsteuersatz. Es handelt sich nicht um eine steuerermäßigte Lieferung von Druckschriften, § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG.
BFH 5.11.2009, IV R 57/06
Gewinnminderungen infolge einer Teilwertabschreibung des Organträgers auf Darlehensforderungen gegen eine Organgesellschaft sind bei der Ermittlung des organschaftlichen Gewerbeertrags durch entsprechende Hinzurechnungen zu korrigieren (neutralisieren). Voraussetzung ist, dass die Teilwertabschreibung zumindest auch durch erlittene Verluste der Organgesellschaft bedingt ist.
BFH 5.11.2009, IV R 29/08
Bei Abspaltungen durch Neugründungen gem. § 123 Abs. 2 Nr. 2 UmwG 1995 werden die übernehmenden Rechtsträger nicht Gesamtrechtsnachfolger der übertragenden Rechtsträger. Diese bleiben jedenfalls unter der Geltung von § 132 UmwG a.F. Steuerschuldner (Bestätigung der Rechtsprechung).
FG Rheinland-Pfalz 20.11.2009, 5 K 2456/08
Die Tätigkeit im Bundesvorstand eines - einer politischen Partei nahe stehenden - Studentenverbandes kann nicht zur Berufsausbildung eines Juristen im Sinn des Kindergeldrechts gezählt werden. Bei der Vorstandstätigkeit handelt es sich nicht um ein Praktikum und somit auch nicht  um eine Maßnahme zum Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind.
BFH 26.11.2009, VIII B 190/09
Für einen auch privat genutzten betrieblichen Pkw kann die Absicht der ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblichen Nutzung dadurch dargelegt werden, dass der Steuerpflichtige geltend macht, den betrieblichen Nutzungsanteil mittels Fahrtenbuch zu dokumentieren. Dem steht nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige bisher für ein vorhandenes Fahrzeug den privaten Nutzungsanteil unter Anwendung der sog. 1-Prozent-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG) ermittelt.
BFH 22.10.2009, VI R 7/09
Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Voraussetzung ist, dass sie so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit stehen, dass die etwaige Erlangung eines Gegenwertes in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalles in den Hintergrund tritt.
BFH 19.8.2009, I R 3/09
Der Gewinn aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile wird steuerlich rückwirkend geändert, wenn die Vertragsparteien wegen Streitigkeiten über Wirksamkeit oder Inhalt des Vertrages einen Vergleich schließen und den Veräußerungspreis rückwirkend mindern. Voraussetzung ist dabei, dass die im Vergleich getroffene rückwirkende Änderung des Vertrages durch eine ernstliche Auseinandersetzung über Wirksamkeit und Inhalt des ursprünglichen Vertrages veranlasst ist und die Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt werden.
BFH 18.8.2009, X R 40/06
Bemessungsgrundlage der Absetzungen für Abnutzung (AfA) nach Einlage ist die Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bei den Überschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen. § 7 Abs. 1 S. 4 EStG a.F. (nunmehr § 7 Abs. 1 S. 5 EStG) umschreibt eine vom Einlagewert abweichende AfA-Bemessungsgrundlage und nicht eine Begrenzung des AfA-Volumens.
BFH 23.9.2009, II R 66/07
Hat eine natürliche Person durch Anmeldung eines Gewerbes ernsthaft die Absicht bekundet, unternehmerisch i.S.d. § 2 UStG tätig zu werden, ist ihr auf Antrag eine Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke zu erteilen. Etwas anderes gilt nur in Fällen eines offensichtlichen, auf die Umsatzsteuer bezogenen Missbrauchs.
EuGH 15.12.2009, C-372/05 u.a.
Deutschland, Italien, Griechenland, Finnland, Schweden und Dänemark haben gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen, indem sie die auf die Einfuhr von Kriegsgerät und Gerät, das sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dient, zu entrichtenden Zölle nicht abgeführt haben. Die Mitgliedstaaten sind aufgrund der Gebote der finanziellen Solidarität in Bezug auf den Gemeinschaftshaushalt und der Loyalität gegenüber der Kommission zur Erhebung und Abführung diese Abgaben verpflichtet.
BFH 19.8.2009, II R 16/07
Mit gekauften Losen gewonnene Freilose, die ohne weiteren Einsatz zur erneuten Teilnahme an der Lotterie berechtigen, aber kein Recht auf Rückzahlung des Lospreises gewähren, beeinflussen die Bemessungsgrundlage der Lotteriesteuer nicht. Es fällt insoweit keine Lotteriesteuer für die weitere Gewinnchance an.

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